Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. In Baden-Württemberg ermittelt sich der neue Grundsteuerwert durch Multiplikation der Fläche des Grundstücks mit dem jeweiligen Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022. Besonderheiten einzelner Grundstücke können mit den Bodenrichtwerten aber nicht abgebildet werden. In diesem Fall kann über ein Gutachten, etwa durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Heilbronn, der tatsächliche Wert eines Grundstücks ermittelt werden.
Weicht der im Gutachten ermittelte Wert eines Grundstücks aufgrund besonderer Gegebenheiten wie einer sehr schlechten Bebaubarkeit des Grundstücks um mehr als 30 Prozent vom Grundsteuerwert ab, so kann der tatsächliche Wert des Grundstücks beim Finanzamt auf Antrag als Grundsteuerwert angesetzt werden.
Die Kosten für ein solches Gutachten für Zwecke der Grundsteuer von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Heilbronn belaufen sich auf 460 Euro plus Mehrwertsteuer. Wird im Laufe der Gutachtenbearbeitung jedoch festgestellt, dass der tatsächliche Wert des Grundstücks nicht mehr als 30 Prozent vom Grundsteuerwert abweicht, so kann der Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückgezogen werden. In diesem Fall reduzieren sich die Gebühren auf 115 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Beantragung eines Gutachtens können Sie entweder
- persönlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses vornehmen oder
- den Antrag zur Erstellung eines Gutachtens (PDF-Datei) ausfüllen und per E-Mail oder per Post an den Gutachterausschuss senden.
Auskunft / Beratung: Tel. 07131 56-3158